
ÄRTZLICHES ATTEST - FFTIR
Da der französische Schießsportverband zu den Verbänden gehört, die gemäß dem Sportgesetzbuch (Artikel D231-1-5) besonderen Zwängen unterworfen sind, muss er die Vorschriften über das ärztliche Attest anwenden.
Sie ist daher sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene obligatorisch, sowohl für die Ausstellung eines Führerscheins als auch für dessen Erneuerung.
Von nun an wird die Lizenz erst ausgestellt, nachdem der Verein (im ITAC-Intranet) das Vorhandensein eines gültigen ärztlichen Attests bestätigt hat (Dekret Nr. 2016-1157 vom 24. August 2016 zum ärztlichen Attest).
Bemerkungen :
- Der medizinische Stempel auf der Rückseite des Führerscheins ist nicht mehr erforderlich.
- Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist während der Meisterschaften nicht mehr erforderlich